Es bedarf besonderer Maßnahmen, wenn eine Trinkwasser-Hausanlage stillgelegt oder länger als eine Woche nicht benutzt wurde, um sie danach gesundheitssicher wieder in Betrieb zu nehmen.
Winterberg. Die mit der Coronaepidemie verbundenen Maßnahmen sind aktuell die beherrschenden Themen für die Wasserversorgungsunternehmen. Daher bitten die Stadtwerke Winterberg AöR alle Unternehmen, Schulen, Kindertagesstätten, wie auch private Personen, um Beachtung der Informationen aus der Wasserversorgungsbranche. Sollten die vorbenannten Einrichtungen durch die Corona-Krisenmaßnahmen betroffen sein und dadurch befristet ihren Betrieb einzustellen haben, bitten die Stadtwerke Winterberg um Beachtung der angefügten Regelungen zur „vorübergehenden Stilllegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden“.
Dabei ist der Schutz des wichtigsten Lebensmittels „Trinkwasser“ vor Belastungen mit etwaigen Keimen, Legionellen und anderer Mikroorganismen ins Leitungssystem das höchste Ziel. Jede/-r Eigentümer/-in oder Nutzer/-in eines Gebäudes steht somit in der Pflicht, diese Regelungen zu beachten.
Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.
Was bedeutet das für uns?
Die Anlagen, die bis auf weiteres offiziell nicht mehr benutzen werden, sind entweder bestimmungsgemäß weiter zu betreiben oder die Trinkwasser-Installation ist vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung).
Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen wie Duschen und Toiletten etc. in einem Gebäude beziehungsweise in der Wohnung.
Dies ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser jedoch alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Durch das regelmäßige Öffnen aller Wasserhähne kann dies sichergestellt werden (zum Beispiel, wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Durch Spülarmaturen kann ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb auch automatisch sichergestellt werden. Verschiedene Anbieter solcher Armaturen gibt es auf dem deutschen Markt.
Was bedeutet eine vorübergehende Stilllegung (Betriebsunterbrechung)?
Die Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist, bei einer längerfristigen Stilllegung, mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Sind einzelne Wohnungen und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zu den betreffenden Wohnungen abzusperren. In nur wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, dass die Anlage zu entleeren sind. Da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können, ist dies möglichst zu vermeiden,
Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Bei Wiederaufnahme des Betriebes werden auch die Trinkwasser-Installation wieder benötigt. Hierzu müssen Sie alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz wegfließen lassen. Dies ist erreicht, wenn sich die Temperatur des kalten Trinkwassers nicht mehr ändert.
Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.
Bei weiteren Fragen steht gern das Team der Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Winterberg unter Telefon 0298192872-0 zur Verfügung. Auch die zugelassenen Installateure im Stadtgebiet Winterberg können in dieser Angelegenheit helfen.
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