Anmerkungen für das Erstellen der Haus- und Grundstücksentwässerung im Stadtgebiet Winterberg
Die Ausführung der Haus- und Grundstücksentwässerung hat grundsätzlich nach Landesbauordnung NRW vom 01.01.1996, den Technischen Bestimmungen DIN 1986 und der jeweils geltenden Ortsentwässerungssatzung zu erfolgen. Diese kann bei Bedarf bei den Stadtwerken Winterberg AöR eingesehen werden. Das nachfolgende Merkblatt enthält Auszüge daraus.
Die ordnungsgemäße Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Grundstücken erfolgt im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung über das kommunale zentrale Kanalisationsnetz.
Das Kanalisationsnetz gliedert sich in Mischsystem (ein Kanal für Regen-/Schmutzwasser) und Trennsystem (gegliederte Kanäle für Regen-/Schmutzwasser):
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