Wasserverbrauchsgebühr
Gebühren
- 3. Wasserverbrauchsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften Verbrauchsgebühren zur Deckung der Kosten für die Wasserversorgung.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus
A) der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr = 0,13 € je Wohneinheit und Tag zuzügl. 7% Mehrwertsteuer) für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungs-anlage und
B) der verbrauchsabhängigen Gebühr (Verbrauchsgebühr = 1,06 € zuzügl. 7% Mehrwertsteuer je cbm Wasser) nach der gemessenen Verbrauchsmenge
Bei der Berechnung wird als Wohneinheit berücksichtigt:
a) als Wohnung gilt, unabhängig von der Größe, jede selbständige Wohneinheit (auch Einlieger-, Einraum- und Ferienwohnungen);
b) jedes private Schwimmbad gilt als zusätzliche Wohnungseinheit;
c) bei ganz oder teilweise gewerblich, landwirtschaftlich oder anders genutzten Gebäuden einschließlich öffentliche Einrichtungen und Industrie gelten jede angefangene 200 qm genutzte Fläche als Wohnungseinheit;
d) bei Campingplätzen gelten je 4 Einstellplätze als eine Wohnungseinheit
Beispielberechung (4-Personen-Haushalt; 1 Wohnung; Wasserverbrauch = 160 m³):
a) Grundgebühr: 365 Tage x 0,13 € je Wohneinheit und Tag = 47,45 €
b) Verbrauchsgebühr: 160 m³ x 1,06 € je cbm Wasser = 169,60 €
Wassergebühren = 217,05 €
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer = 15,19 €
Gesamt: = 232,24 €
Weiterführende Informationen
Informationen zur Wasserverbrauchsgebühr
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
Telefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
