Wasseranschlussbeitrag
Gebühren
- 1. Wasseranschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden können und für die
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können,
b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag sind die Nutzungsflächen. Die Nutzungsflächen ergeben sich aus den Grundstücksflächen, die entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Vomhundertsatz vervielfacht werden. Dies bedeutet, dass sich bei einer zwei- und mehrgeschossigen Bebaubarkeit die Nutzfläche erhöht, da bei einem mehrgeschossigen Gebäude der wirtschaftliche Vorteil höher anzusetzen ist als bei einem eingeschossigen Gebäude.
So wird bei zweigeschossiger Bebaubarkeit die Grundstücksfläche mit 125 v.H., bei dreigeschossiger Bebaubarkeit mit 150 v.H. usw. vervielfacht.
Beispiel: - Grundstücksfläche 600 m²
- Geschosszahl II-geschossig
600 m² x 125 % = 750 m² Nutzungsfläche x 0,72 € (Beitragssatz) = 540,00 €zuzügl.
19 % Mehrwertsteuer = 642,60 € (Wasseranschlussbeitrag)
Des Weiteren ist der Wasseranschlussbeitrag von der Art der Nutzung des Grundstücks abhängig. Bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten oder bei Grundstücken, die gewerblich oder industriell genutzt werden, sind die Vomhundertsätze um weitere 30 Prozentpunkte zu erhöhen.
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
Telefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
