Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Leistungsbeschreibung
- 1. Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung von der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bis zur Übergabestelle im Gebäude) an die Wasserversorgungsanlage sind der Stadt zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (rd. 1.500 bis 2.500 Euro).In besonderen Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.
Zuständigkeit / Kontakt
Eblenkamp Katja
Anmeldung Bescheidwesen
Telefon: 02981 / 9287218
Fax: 02981 / 9287229
katja.eblenkamp@stadtwerke-winterberg.com
Raum E01
