Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung von der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bis zur Übergabestelle im Gebäude) an die Wasserversorgungsanlage sind der Stadt zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (rd. 1.500,00 bis 2.500,00 Euro). In besonderen Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.
mehr