Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Leistungsbeschreibung
- Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundsstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze – einschließlich Prüfschacht) an die städtische Abwasseranlage sind der Stadt zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (rd. 1.000 bis 2.000 Euro). In besonderen Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
Gebührenwesen
Telefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
