Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse

Leistungsbeschreibung
  1. Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundsstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze – einschließlich Prüfschacht) an die städtische Abwasseranlage sind der Stadt zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (rd. 1.000 bis 2.000 Euro). In besonderen Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.

Zuständigkeit / Kontakt

Borgmann Stefan

Gebührenwesen

Telefon: 02981 / 9287216

Fax: 02981 / 9287229

stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com

Raum E02