Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung vom öffentlichen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze – einschließlich Revisionsschacht) an die städtische Abwasseranlage führen die Stadtwerke Winterberg selbst oder durch einen von ihr beauftragten Unternehmer durch. Dies Kosten hierfür sind den Stadtwerken Winterberg AöR zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (rd. 1.500,00 bis 3.000,00 Euro).
In einigen Fällen kann dieser Betrag deutlich überschritten werden. Hierzu wären ungewöhnliche Tiefenlagen oder große Entfernungen der öffentlichen Kanäle, Entwässerungen im Trennsystem oder Höhenunterschiede, die den Einsatz einer Hebeanlage erfordern, als Beispiele zu nennen.
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