Kanalbenutzungsgebühr
Leistungsbeschreibung
- Kanalbenutzungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten im Abwasserbereich.
Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus:
A) der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr = 0,34 € je Wohneinheit und Tag) für die Bereitstellung der Abwasseranlage,
B) der verbrauchsabhängigen Arbeitsgebühr (Verbrauchsgebühr = 1,81 € je cbm Abwasser) nach der Menge der angefallenen Abwässer und
C) der flächenabhängigen Niederschlagswassergebühr (Gebühr je m² angeschlossene Fläche = 0,63 €) nach der Größe der angeschlossenen Fläche
Als Wohneinheit gilt:
a) jede Wohnung, unabhängig von der Größe;
b) jede selbstständige Wohneinheit (auch Einlieger-, Einraum- und Ferienwohnungen);
c) jedes private Schwimmbad;
d) bei ganz oder teilweise gewerblich oder anders genutzten Gebäuden einschließlich öffentlichen Einrichtungen und Industrie je angefangene 200 qm genutzte Fläche;
e) bei Campingplätzen je 4 Stellplätze
Beispiel: (4-Personen-Haushalt; 1 Wohnung; Abwasserverbrauch = 160 m³):
a) Grundgebühr: 365 Tage x 0,34 € je Wohneinheit und Tag = 124,10 €
b) Verbrauchsgebühr: 160 m³ x 1,81 € je cbm Abwasser = 289,60 €
c) Niederschlagsgebühr: 120 m² x 0,63 € je m² Fläche = 75,60 €
Kanalbenutzungsgebühren gesamt: 489,30 €
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
Telefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
